Autohäuser und Werkstätten benötigen besondere, speziell auf ihre Branche abgestimmte Beratung. Wir unterstützen in diesem Geschäftsfeld sowohl Autohäuser, Betreiber von Werkstätten und Serviceunternehmen als auch Verkäufer von Neu- und Gebrauchtwagen sowie Teile und Zubehör. Für Ihre rechtlichen Fragen ziehen wir auf Wunsch eine kooperierende Fachanwaltskanzlei hinzu, die deutschlandweit eine Vielzahl an Autohäusern seit Jahren erfolgreich begleitet.
Ihre Vorteile
Wir beraten Sie gerne und erstellen gerne ein individuelles Leistungspaket für Ihr Unternehmen. Unser Team verfügt über umfassende Fachkenntnisse, z. B. in der Abgrenzung von Betriebsvorrichtungen und Gebäuden, Berücksichtigung von Fahrzeugen im Anlagevermögen (Vorführwagen, Mietwagen) bzw. Umlaufvermögen (Neufahrzeuge, Gebrauchtfahrzeuge) und in der Bewertung von Gebrauchtfahrzeugen. Sprechen Sie uns an.
Unser Leistungsangebot
Neben den Standard-Leistungen, wie beispielsweise Buchhaltung, Jahresabschluss sowie steuerliche Beratung, Gründungsberatung, Planung und Controlling und Begleitung von Umstrukturierungen, bieten wir an:
- Unterstützung in allen Umsatzsteuerfragen, z. B. bei Veräußerungen ins Ausland, Differenzbesteuerungen von Fahrzeugen, innergemeinschaftlichem Erwerb, Garantiezusagen oder –verlängerungen
- Einrichtung von Kostenträgern in Ihrer Buchhaltung und Controlling, beispielsweise für einzelne Oldtimer-Aufbauten, u. a. zur Nachkalkulation
- Beratung bei der Implementierung variabler Vergütungssysteme für Ihren Vertrieb