Gerade im Erbschaftsteuerrecht und Schenkungssteuerrecht lauern viele Steuerfallen, die nicht immer gesehen werden. So werden regelmäßig die schenkungssteuerlichen Folgen „alltäglicher“ Vermögensdispositionen im Familienkreis nicht ausreichend bedacht oder auch bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen den erbschafssteuerlichen Regelungen (zu) wenig Beachtung geschenkt.
Ihre Vorteile
Kaum eine andere Steuerart bietet sich so sehr als „Gestaltungssteuer“ an, wie die Erbschaftsteuer bzw. die Schenkungsteuer. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung freuen wir uns auf Ihre herausfordernde Aufgabenstellung, eine kreativ optimierte Vermögenübertragung zu konzipieren.
Unser Leistungsangebot
- Beratung zur Übertragung von Unternehmens- und Privatvermögen im Hinblick auf möglichst geringe steuerliche Auswirkungen für den Schenker/Erblasser bzw. den Beschenkten/Erben
- Erstellen von Schenkungsteuer- und Erbschaftsteuererklärungen
- Bewerten von Immobilien für schenkung- und erbschaftsteuerliche Zwecke
- Unternehmensbewertung für schenkung- und erbschaftsteuerliche Zwecke
- Testamentsvollstreckung zur Auseinandersetzung oder Verwaltung des Nachlasses